Weiterbildungen
Die Semper Berufsfachschule für Pflegeberufe Dresden bietet eine breite Palette an Weiterbildungen im Bereich der Pflege.
Diese sind speziell darauf ausgerichtet, die Fähigkeiten und das Wissen von Pflegefachkräften zu erweitern und zu vertiefen.
Wir sind qualifiziert und zertifiziert, alle unsere Aus- und Weiterbildungen über Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit anzubieten.
Übersicht
Stöbern Sie durch unser breites Angebot für nachhaltigen Lernerfolg und persönliche Entwicklung.
(www.arbeitsagentur.de) für Arbeitslose, Arbeitssuchende, von Kündigung Bedrohte:
Der Bildungsgutschein muss spätestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme hier bei uns in der Bildungsakademie vorliegen
(www.arbeitsagentur.de) für gering qualifizierte Beschäftigte, ungelernte Beschäftigte, Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen
(www.bildungsprämie.info) für Erwerbstätige mit mindestens 15 Wochenstunden und einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 20.000 € bzw. 40.000 € bei gemeinsamer Veranlagung. Der Prämiengutschein bis 500€ kann auf mehrere Kurse aufgeteilt werden
(www.aufstiegs-bafoeg.de) für angehende Meister und Fachkräfte
(www.sab.sachsen.de) für Beschäftigte mit dem Hauptwohnsitz in Sachsen
Schule
Die Berufsfachschule für Pflegeberufe Dresden zeichnet sich durch ein breites Spektrum von Weiterbildungsangeboten im Pflegebereich aus. Diese spezifischen Programme decken diverse Aspekte der Pflege ab und bieten Fachkräften die Möglichkeit, sich gezielt weiterzuentwickeln.
In modern ausgestatteten Lernumgebungen erlangen die Teilnehmer sowohl erweiterte Fachkenntnisse als auch praktische Anwendungsfähigkeiten. Die zentrale Lage der Schule in Dresden schafft ein anregendes kulturelles und professionelles Umfeld, das ideal für die berufliche Entwicklung und Vernetzung ist.
Durch ein starkes Engagement und einen ausgeprägten Gemeinschaftssinn fördert die Schule die Teilnehmer darin, sich auf spezialisierte Rollen und neue Herausforderungen in der dynamischen Welt der Pflege vorzubereiten.
FAQ
Die Weiterbildungen an der Semper Berufsfachschule für Pflegeberufe Dresden haben das Ziel, Fachkräfte in verschiedenen Bereichen der Pflege weiter zu qualifizieren. Sie bieten eine Reihe von Kursen an, die darauf abzielen, sowohl theoretisches als auch praktisches Wissen zu vertiefen.
Die Inhalte variieren je nach spezifischem Kurs und können von der Auffrischung bestehender Kenntnisse bis zur Einführung in neue Methoden und Technologien reichen. Themen wie Pädagogik, Recht, Politik und spezielle Pflegepraktiken sind oft Teil des Curriculums.
Die Voraussetzungen können je nach Kurs variieren. In der Regel ist jedoch eine abgeschlossene Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf erforderlich. Einige Kurse erfordern zusätzlich spezielle Qualifikationen oder Berufserfahrung.
Die Dauer der Weiterbildungen kann variieren und ist oft in Unterrichtseinheiten angegeben. Die Kurse können an bestimmten Tagen der Woche stattfinden und variieren in ihrer Gesamtdauer.
Die Kosten für die Weiterbildungen können je nach Kurs und Dauer variieren. Es ist ratsam, sich direkt bei der Einrichtung nach den aktuellen Gebühren zu erkundigen.
Am Ende der Weiterbildung erhalten die Teilnehmer in der Regel ein Zertifikat oder eine Teilnahmebescheinigung. In einigen Fällen berechtigt der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung auch zum Führen einer speziellen Berufsbezeichnung.
Es ist möglich, dass es Fördermöglichkeiten für bestimmte Kurse gibt. Es ist ratsam, sich direkt bei der Einrichtung oder bei Förderstellen nach finanzieller Unterstützung zu erkundigen.
Die Anmeldung erfolgt in der Regel durch eine Bewerbung, die verschiedene Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse und ggf. eine Zustimmung des Arbeitgebers umfassen kann.
Weiterbildungen
Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft.
Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch).
Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.
Für staatlich anerkannte Schulen in freier Trägerschaft gilt auch dies nur im Rahmen ihrer Beleihung mit Hoheitsrechten (Abhalten von Prüfungen, Zeugniserteilung).
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