Weiterbildungen
Die Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik in Dresden, erweitert ihr Ausbildungsangebot durch spezialisierte Weiterbildungen im Bereich der Sozialpädagogik.
Diese Fortbildungen sind gezielt darauf ausgerichtet, die Kompetenzen und das Fachwissen von Erziehern und anderen sozialpädagogischen Fachkräften zu erweitern und zu vertiefen, um sie optimal auf die Herausforderungen in ihren Berufsfeldern vorzubereiten.
Wir sind qualifiziert und zertifiziert, alle unsere Aus- und Weiterbildungen über Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit anzubieten.
Übersicht
Schule
In der Fachschule Sozialwesen mit der Fachrichtung Sozialpädagogik in Dresden legen wir großen Wert auf eine qualitativ hochwertige Ausbildung, die unsere Schüler optimal auf ihre zukünftigen beruflichen Herausforderungen in Kindertageseinrichtungen, Schulhorten und Jugendhilfeeinrichtungen vorbereitet. Unsere Schule befindet sich in zentraler Lage in Dresden, was eine gute Erreichbarkeit und die Teilnahme am städtischen Leben ermöglicht.
Unsere modern ausgestatteten Klassenräume und die praxisorientierten Lernphasen gewährleisten eine Ausbildung, die sowohl theoretisches Fachwissen als auch praktische Anwendung umfasst. Die Lehrkräfte der Fachschule bringen umfangreiche berufliche Erfahrungen und akademisches Wissen mit, das sie engagiert an die Studierenden weitergeben.
Wir fördern nicht nur die fachliche Kompetenz, sondern auch die persönliche Entwicklung jedes Einzelnen, um empathische und kompetente Erzieher auszubilden, die bereit sind, verantwortungsvolle Rollen in der Betreuung und Bildung zu übernehmen.
FAQ
Social Media
Weiterbildungen
Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft.
Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch).
Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.
Für staatlich anerkannte Schulen in freier Trägerschaft gilt auch dies nur im Rahmen ihrer Beleihung mit Hoheitsrechten (Abhalten von Prüfungen, Zeugniserteilung).
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