Abschluss
Am Privatgymnasium Stadtkrone in Dortmund (PGS) erlangen Schüler die allgemeine Hochschulreife (Abitur), was Türen zu Universitäten und beruflichen Chancen öffnet. Die Schule fördert durch kleine Lerngruppen und ein ganzheitliches Konzept eine individuelle Betreuung.
Als staatlich anerkannte Privatschule führt das Gymnasium Stadtkrone die Abiturprüfungen eigenständig durch.
Eine starke Feedbackkultur und die verlässliche Ganztagsschule sorgen dafür, dass kein Unterricht ausfällt und die Schüler optimal vorbereitet werden.
Aussichten
Das Abitur eröffnet den Weg zu allen Studienrichtungen an Universitäten und Hochschulen.
Absolventen sind für eine Vielzahl von Karrierewegen in Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur qualifiziert.
Durch starke Sprachförderung und internationale Programme sind auch Karrieren im Ausland erreichbar.
Schwerpunkte auf soziale Verantwortung und Selbstbewusstsein bereiten auf das Leben nach der Schule vor.
Kleine Lerngruppen und persönliche Betreuung ermöglichen eine maßgeschneiderte Förderung.
Ein fortschrittliches Medienkonzept und digitale Lernmöglichkeiten bereiten auf die Zukunft vor.
Gemeinsame Projekte und Veranstaltungen stärken die Gemeinschaft und fördern Soft Skills.
Kooperationen mit Unternehmen und Exkursionen bieten Einblicke in die Berufswelt.
Vor-Ort-Gespräch und Schulbesichtigung.
An 1 – 2 Tagen in der Schule, um den Schulalltag kennenzulernen.
Vertragsunterzeichnung und offizieller Beginn.
Das Privatgymnasium Stadtkrone liegt zentral im modernen Stadtteil Schüren von Dortmund, umgeben von einem lebendigen Viertel mit vielfältigen Freizeit- und Lernmöglichkeiten. Unsere Schule steht für eine ganzheitliche Bildung, die auf die individuelle Förderung jedes Schülers ausgerichtet ist.
Das erfahrene Lehrerteam verbindet pädagogische Expertise mit praktischen Erfahrungen und modernen Lehrmethoden, um eine umfassende Vorbereitung auf das Leben nach der Schule zu gewährleisten.
FAQ
Wichtige Dokumente:
Schulleitung
Abschlüsse
Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft.
Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch).
Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.
Für staatlich anerkannte Schulen in freier Trägerschaft gilt auch dies nur im Rahmen ihrer Beleihung mit Hoheitsrechten (Abhalten von Prüfungen, Zeugniserteilung).
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