Semper-Welt
Bildungsansatz
Bewerbungsleitfaden
Der Bewerbungsprozess bei Semper ist von der ersten Informationsfindung bis zur finalen Entscheidung transparent und klar strukturiert.
Das passende Bildungsangebot auswählen.
Über unser Online-Formular oder postalisch.
Wir melden uns zeitnah mit weiteren Schritten oder einem persönlichen Gesprächstermin.
Vorteile
Einzigartige Vorteile von Semper – wo jeder Schritt im Bildungsweg individuell gestaltet und zukunftsorientiert gefördert wird.
Maßgeschneiderte Unterstützung in akademischer, sozialer und kreativer Entwicklung.
Einsatz von innovativen, vorausschauenden Ansätzen im Bildungsprozess.
Ein Umfeld, das Diversität und Teamarbeit aktiv fördert.
Schüler werden für den dynamischen Arbeitsmarkt und das lebenslange Lernen vorbereitet.
Ressourcen
Semper bietet ein umfassendes Spektrum an Unterstützungsleistungen, um jeden Aspekt des Bildungsweges zu fördern:
Orientierung zu Möglichkeiten der Bildungsfinanzierung.
Unterstützung bei der Suche und Bereitstellung von Wohnmöglichkeiten.
Professionelle Beratung für akademische und persönliche Entwicklung.
Moderne Technologien und Lernwerkzeuge für alle Schüler.
Initiativen zur Förderung der physischen und psychischen Gesundheit.
Unterstützung in beruflicher und persönlicher Entwicklung.
FAQ
Semper bietet ein umfassendes Spektrum von frühkindlicher Betreuung bis zur beruflichen Weiterbildung an. Wir legen großen Wert auf zeitgemäße Bildung und Betreuung sowie die Förderung von Eigenständigkeit, sozialer Verantwortung und praktischen Fertigkeiten.
Ein allgemeinbildender Schulabschluss bei Semper bietet folgende Vorteile: Erfolg und Freude im Schulalltag, überschaubare Klassenstärken, werteorientiertes Fordern und Fördern, Lernen in der Schulgemeinschaft mit individueller Betreuung sowie ein lebendiges und modernes Schulleben.
Die Semper Schulen umfassen frühkindliche Betreuungseinrichtungen, allgemeinbildende Schulen, berufsbildende Schulen und Weiterbildungen. Jede Schulform ist auf die spezifischen Bedürfnisse und Ziele der Schüler in ihren jeweiligen Bildungsphasen zugeschnitten.
Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft.
Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch).
Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.
Für staatlich anerkannte Schulen in freier Trägerschaft gilt auch dies nur im Rahmen ihrer Beleihung mit Hoheitsrechten (Abhalten von Prüfungen, Zeugniserteilung).
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